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Baumschutzverordnung | Baumschutzsatzung | Thüringen | Erfurt

Der Baumschutz ist in Deutschland per Gesetz geregelt. Einzelne Verordnungen können Länder, Städte und Gemeinden aber auch selbst bestimmen. Lesen Sie hier alles zur Baumschutzsatzung in Thüringen (Erfurt, Weimar, Eisenach, Gera & Jena).

Baumschutzverordnungen und –satzungen in Thüringen

Sebastian Kühn

Baumschutzverordnungen und –satzungen in Thüringen (Erfurt & Co.)

Wenn Straßen die Adern unserer Städte sind, dann sind Bäume ihre Lunge. Eine Metapher, die zeigt, wie wichtig das Grün für uns Menschen ist. Doch die Pflanzen sind aus vielen weiteren Gründen nützlich und gar notwendig. Daher ist das Thema Baumschutz auch ein Eckpfeiler in der Stadt- und Gemeindeplanung. Wichtige Vorschriften zum Thema Baumpflege und Verkehrssicherheit haben wir bereits im Beitrag "Baumpflege und Verkehrssicherheit" für Sie zusammengetragen. Die Experten der Baumpflege Kühn helfen gern, wenn Sie weitere Fragen dazu haben.

Baum, Straße
Baumalleen sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. (Quelle: Sebastian Kühn)

Was ist Baumschutz?

Der Baumschutz bzw. Gehölzschutz wird in Deutschland mit Rechtsnormen und Richtlinien geregelt. In ihnen finden sich Vorschriften, die Bäume vor chemischen oder mechanischen Beeinträchtigungen schützen sollen. Beschädigungen und Fällungen bzw. Rodungen sollen vermieden werden. Ob im privaten Garten oder auf landwirtschaftlich genutzter Fläche - die Regelungen sollen zum Erhalt der Gehölze beitragen. Gerade bei Baumaßnahmen oder im Straßenverkehr gilt es, beim Thema Baumschutz einiges zu beachten.

Baumschutz in Deutschland

Den Baumschutz in Deutschland regelt grundsätzlich das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Hierin finden sich allgemeingültige Normen, die in ganz Deutschland gelten. Der §39 BNatSchG erteilt ein Fällverbot für den Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September. In dieser Zeit ist es also untersagt, Bäume und andere Gehölze zu fällen. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die Fällungen auch in der Schonzeit erlauben. Diese finden sich in den nachgeordneten Gesetzen. So hat jedes Bundesland ein eigenes Naturschutzgesetz. In Thüringen ist dies das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG). Doch auch die Städte und Gemeinden haben das Recht, ihre jeweiligen Vorschriften zu erlassen. So gibt es oft eine lokale Verordnung oder Satzung zum Baumschutz. Damit kann man auf die besonderen Faktoren vor Ort Acht nehmen. Solche Faktoren können städteplanerische Ziele oder klimatechnisch bedingte Vorhaben sein.

Baum, Baumschutz
Baumschutz in Deutschland (Quelle: Sebastian Kühn)

Ob Ihre Stadt bzw. Gemeinde eine eigene Baumschutzsatzung oder –verordnung hat, bekommen Sie heraus, wenn Sie bei der jeweiligen unteren Naturschutzbehörde nachfragen. Es ist also nicht ohne Weiteres möglich, einen Baum zu fällen. Auch auf Ihrem Privatgrundstück kann es notwendig sein, dass Sie zuvor eine Genehmigung benötigen. Fällen Sie ohne die behördliche Zustimmung, drohen Ihnen Ordnungsgelder. Im Folgenden möchten wir Ihnen erläutern, auf was Sie bei bevorstehenden Baumfällungen achten müssen.

Funktionen eines Baumes

Bäume beeinflussen das Stadtklima positiv. Blattwerk und Nadeln wirken wie ein Filter, der Staub aus der Luft zieht und so die Luft rein hält. Gerade beim Thema Feinstaub wird dies wichtig. Die EU hat 2005 den Tagesgrenzwert auf 50 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) festgelegt. Der Wert darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden.

Zum Vergleich: Ein Hektar Buchenwald zieht jährlich 70 Tonnen Staub aus der Luft. Als Sauerstoffproduzenten sind die Gehölze unentbehrlich. Eine 100-jährige Buche setzt in einer Stunde so viel Sauerstoff frei, wie ihn 50 Menschen in gleicher Zeit zum Atmen benötigen.

Baum, Baumschutz
Funktionen eines Baumes in der Stadt (Quelle: Sebastian Kühn)

Weit weniger bekannt dürfte sein, dass Bäume auch auf die Temperatur Einfluss nehmen. Nicht nur als Schattenspender lassen sie Hitze leichter ertragen - Über die Blätter verdunsten Bäume Wasser und erhöhen die Luftfeuchtigkeit. Dabei verbrauchen die Pflanzen Wasser und kühlen so die Umgebungstemperatur herunter. Auch als Wind- und Lärmschutz können Bäume dienen. Den Unterschied merkt man im Sommer und im Winter. In der warmen Jahreszeit halten dicht bewachsene Kronen mehr Lärm ab als im Winter. Gründe genug, dass Bäume einen besonderen Schutz genießen.

Baumschutzverordnungen in Thüringen

Das ThürNatG gilt in den Landesgrenzen Thüringens. Doch wie bereits erwähnt, können Städte und Gemeinden eigene Baumschutzverordnungen bzw. -satzungen erlassen. Hier zeigen wir Ihnen einige Ausführungen Thüringer Großstädte:

  • Satzung der Landeshauptstadt Erfurt zum Schutz des Baumbestandes im besiedelten Bereich (PDF - ca. 62,7 KB)

  • Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Jena (PDF - ca. 115 KB)

  • Baumschutzsatzung der Stadt Gera (PDF - ca. 197 KB)

  • Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Eisenach (PDF - ca. 37,7 KB)

  • Baumschutzsatzung der Stadt Weimar (PDF - ca. 44,8 KB)

Meist gleichen sich die Inhalte, es gibt aber durchaus Unterschiede. Ansprechpartner bei Anliegen in Sachen Baumschutz sind meist die Umwelt- und Naturschutzämter der jeweiligen Städte.

Welche Baumstandorte sind nicht geschützt?

Die Zeit zwischen 1. März und 30. September gilt als Schonzeit für Bäume. In diesem Zeitraum dürfen Bäume nur unter bestimmten Bedingungen gefällt werden. Ein Ausnahmefall wäre ein Baum, der auf eine Straße zu kippen droht. Die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes gelten jedoch nicht für den Baum in Ihrem Privatgarten, in einer Gartenanlage, in einer Grünanlage, auf einer Rasensportanlage oder einem Friedhof. Darf man dort einen Baum ohne behördliche Genehmigung verschneiden oder fällen?

Grundsätzlich sind diese Bäume vom § 39 BNatSchG ausgenommen und dürfen daher auch außerhalb der Schutzzeit ohne Genehmigung gefällt werden. Es gelten hier jedoch die regionalen bzw. lokalen Vorschriften. Wenn also das Bundesland oder eine Stadt bzw. Gemeinde eigene Regelungen getroffen hat, müssen diese beachtet werden. Erkundigen Sie sich also vorher, ob und wann Sie das Gehölz bearbeiten dürfen.

Hinweis: Es gibt auch Vorschriften des Tier- und Artenschutzes, die Baumfällungen und Verschnittarbeiten untersagen können. Leben in dem Baum geschützte Vogelarten oder ist gerade Brutzeit, dann dürfen sie dem Baum nicht zu Leibe rücken. Dies gilt ebenso, wenn der Baum denkmalgeschützt ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Baum besonders alt ist, außergewöhnlichen Wuchs hat oder an historischer Stelle steht. Fällungen brauchen in diesem Fall immer eine behördliche Genehmigung, egal, ob das Gehölz auf Privatgelände oder im öffentlichen Raum steht. 

Wann und wie Sie Bäume am besten verschneiden, zeigen wir Ihnen hier.

Baumkletterer
Baumpflege sollte zum Wohl des Baums von Experten durchgeführt werden. (Quelle: Baumpflege-Kühn.de)

Tipp: Als Baumpfleger kann in Deutschland jeder arbeiten, der sich dazu berufen fühlt. Professionelle Betriebe erkennen Sie daran, dass sie nach der ZTV-Baumpflege (PDF - ca. 254 KB) arbeiten. Diese Broschüre gilt bundesweit als Regelwerk in der Branche. Sie erklärt Begrifflichkeiten und Anforderungen an Leistungen und Baustoffe. Herausgegeben wird Sie vom Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (kurz FLL). Welche weiteren Merkmale für eine hohe Qualität bei Baumpflege-Betrieben bürgen, erfahren Sie in unserem Ratgeberbeitrag. Die Experten der Baumpflege Kühn sind bestens ausgebildet und wissen aus langjähriger Erfahrung, wie sie Bäume schonend pflegen.

, am 19.12.2016

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