
Erstellung von Baumgutachten | Aufwand und Kosten
Ihr ProfessionelleS Baumgutachten
Falls Sie einen kompetenten Gutachter suchen, der ein qualifiziertes Baumgutachten erstellt, sind unsere Fachleute von Baumsachverständiger.eu die optimalen Ansprechpartner für die Anfertigung von Baumgutachten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wir überprüfen die Bruch- und Standsicherheit Ihres Baumes, erstellen Bauverträglichkeitsgutachten und ermitteln den Gehölzwert Ihres Baumbestandes zu fairen Preisen.
Dabei setzen wir schonende Messverfahren für Bäume und modernste computergestützte Technik ein, um fundierte und nachvollziehbare Ergebnisse zu liefern. Zudem analysieren und behandeln wir Schäden, die durch Umwelteinflüsse oder Unfälle an Ihrem Baumbestand entstanden sind. Durch die Erstellung eines professionellen Baumgutachtens durch einen Sachverständigen erfüllen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht und sind somit rechtlich geschützt, falls es zu Schäden durch Astbruch oder Umkippen des Baumes kommen sollte. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – unsere Experten für Bäume stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

Gründe für die Notwendigkeit eines Baumgutachtens
Die Erstellung eines Baumgutachtens durch einen Sachverständigen ist in verschiedenen Situationen von Bedeutung. Insbesondere dann, wenn Baumeigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen möchten. Diese Verpflichtung gilt für jeden, der die Kontrolle über Bäume und Gehölze ausübt, die potenzielle Gefahren darstellen könnten. Es ist erforderlich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Sach- oder Personenschäden zu verhindern. Ein professionelles Baumgutachten wird erstellt, um die Standsicherheit und Bruchsicherheit des Baumes zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Pflege- und Sicherheitsmaßnahmen zu empfehlen. Der Besitz eines solchen Gutachtens bietet rechtliche Absicherung im Schadensfall und entbindet oft von der Haftung gemäß § 823 BGB.
Im Fall von Streitigkeiten tragen Baumgutachten oft zur Klärung bei. Zum Beispiel können Konflikte mit Nachbarn entstehen, wenn die Baumkrone auf das Nachbargrundstück ragt oder Wurzeln durch Ausgrabungen beschädigt werden. Solche Auseinandersetzungen enden häufig vor Gericht. In diesen Fällen genügt oft kein einfaches Gutachten, da es bestimmte Formanforderungen erfüllen muss. Daher werden diese Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt. Bei außergerichtlichen Konflikten reicht jedoch oft die Erstellung eines einfachen Gutachtens, zum Beispiel für die Ermittlung von Schäden im Rahmen eines Versicherungsfalls. Ein professionelles Gutachten ist auch entscheidend, wenn Schäden am Baumbestand durch Verkehrsunfälle verursacht wurden, um die Schadenhöhe und den Schadensersatzanspruch zu bestimmen.

Die Kosten für ein Baumgutachten sind abhängig davon, ob es sich um einen Privatauftrag handelt oder ein Gutachten gerichtlich angeordnet wird.
Ist ein Gutachten aufgrund gerichtlicher Rechtsstreitigkeiten nötig, ist die Vergütung des öffentlich bestellten Sachverständigen in Deutschland eindeutig im Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetz (JVEG) geregelt. Die geschätzten Kosten werden von beiden Parteien zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen auf ein „neutrales“ Gerichtskonto gezahlt. Das Gutachten wird vom Sachverständigen erst erstellt, wenn das Geld hinterlegt wurde. Für die Vergütung von Sachverständigen im Bereich Garten- und Landschaftsbau gibt es verschiedene Honorargruppen, die sich zwischen 60 € und 80 € pro Stunde bewegen. Hinzu kommen die jeweils gültige Mehrwertsteuer sowie die Auslagenvergütung für beispielsweise Fahrtkosten. Diese Honorare sind jedoch nicht obligatorisch.
Wird ein Sachverständiger privat mit einem Baumgutachten beauftragt, sind die Kosten hierfür grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen. Dies ist auch der Fall, wenn Schäden durch Dritte entstanden sind. Der Auftraggeber kann sich jedoch die Kosten vom Schadensverursacher bzw. von seiner Versicherung erstatten lassen. In einigen Fällen kann sich die gegnerische Versicherung bereits im Voraus zur Übernahme der Kosten bereit erklären, sodass der Auftraggeber nicht in Vorleistung gehen muss. Dies ist häufig bei einer eindeutigen Sachlage der Fall.
Für die Höhe der Gutachterkosten kann sich an den Honoraren des JVEG orientiert werden. Dieses wird in den meisten Fällen als Ausgangsbasis herangezogen, da es eine faire und transparent geregelte Abrechnungsgrundlage bietet. Das Honorar kann jedoch auch frei vereinbart werden. Dabei wird das Vertragsverhältnis häufig nicht auf Stundenbasis geregelt, sondern pauschal pro Baum oder Projekt abgerechnet.

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